Zurzeit werden viele Arbeitnehmer freigesetzt und bekommen eine Abfindung vom Arbeitgeber. Damit die Steuerlast auf solch eine Abfindung nicht zu hoch ist, kann sich der Betroffene auf eine Fünftelregelung mit dem Finanzamt arrangieren und dabei noch eine Rürup Rente als zusätzliche Steuerersparnis abschließen.

 

Das klingt kompliziert und ist es offen gestanden auch! Die Rürup Rente ist kein „sexy Produkt“, sondern vielmehr ein erklärungsbedürftiges privates Altersvorsorgemodell. Wer es aber genau wissen will und sich dieses vorteilhafte Produkt vom Steuerberater oder Versicherungsmaller schlüssig erklären lässt, kann einen großen Steuer-und Finanzvorteil daraus ziehen.

 

Damit Sie einen ersten Einblick auf die Materie bekommen, schildere ich Ihnen einige notwendige Schritte die Sie unternehmen können, um die Vorteile einer Rürup Rente im Zusammenhang mit einer Abfindung zu erlangen:

 

  1. Die Abfindung und die Fünftelregelung

Angenommen, Sie erhalten eine Abfindung in Höhe von 100.000.- Euro. Das Finanzamt teilt nun diese Summe durch fünf, dies ergibt 20.000.- Euro pro Jahr und setzt einen neuen und günstigeren Steuersatz auf diesen Teilbetrag fest.  Das nennt man auch Progressionsvorteil, denn Sie bezahlen auf eine Teilsumme der Abfindung einen niedrigeren Steuersatz als auf die ganze Summe.

 

  1. Wann gilt die Fünftelregelung nicht?

Wenn Ihr Jahresgehalt als Single höher als 55.000,00 Euro im Jahr lag oder als Verheirateter höher als 110.000,00 Euro im Jahr lag.

 

  1. Welche Vorteile hat die Rürup Rente?

Sie können den Abfindungsbetrag in die Rürup Rente investieren. Als Lediger können Sie maximal 24.000,00 Euro pro Jahr einzahlen, als Verheirateter bis zu 48.000,00 Euro. Über fünf Jahre hinweg können somit bis zu 120.000,00 Euro für Ledige und 240.000,00 Euro für Verheiratete in die private Altersvorsorge investiert werden, statt in die Steuerkasse zu zahlen.

 

  1. Warum ist die Rürup Rente eine Steuerersparnis?

Sie können jedes Jahr die erlaubte Summe von der Abfindung abziehen und dies steuerlich geltend machen. Im Jahr der Abfindung können sie zu Beginn gleich 20.000,00 oder 48.000,00 Euro von der Abfindungssumme abziehen und so wird das Finanzamt die Abfindung entsprechend nach Abzug des Beitrages für die Rürup Rente besteuern. In diesem Fall, nehmen wir an, Sie sind verheiratet und erhalten eine Abfindung von 100.000,00 Euro. Sie zahlen einen Einmalbeitrag in Höhe von 48.000,00 Euro in die Rürup Rente. Somit legt das Finanzamt eine neue Besteuerungsgrundlage von 52.000,00 Euro fest.

 

  1. Was ist eine Rürup Rente?

Die Rürup Rente ist ein steuerlich begünstigtes Ansparmodell für die private Altersvorsorge. Beiträge die in die Rürup Rente einbezahlt werden, können steuerlich abgesetzt werden, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr dazu auf unserer Seite Rürup Rente Überblick und Rürup Rente Details  Versicherungsmakler München.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Beratung zur Verfügung.