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Berufshaftpflichtversicherung für Architekten

Berufshaftpflichtversicherung für selbständige Architekten

Wenn Sie als selbständiger Architekt tätig sind, dann ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung per Gesetz Pflicht. Dies gilt auch für Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Generalplaner und Innenarchitekten.

Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

Sollten Sie aufgrund einer falschen Berechnung einen großen finanziellen Schaden verursacht haben und werden vom geschädigten Auftraggeber verklagt, so erhalten Sie Deckung von der Berufshaftpflichtversicherung. Dies gilt auch für Schäden die erst nach einer längeren Zeit auftreten aber von Ihnen verantwortet werden müssen. Auch hier, bei Langzeitschäden leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten. Ebenfalls können Mitarbeiter in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

Das kommt auf die Projekte, Selbstbeteiligung und die Höhe der Bausumme an. Zusätzlich kann der Architekt zwischen Jahresversicherung oder Objektversicherung wählen. Das gilt auch für Landschaftsarchitekten und Planer. Die Jahresbeiträge variieren zwischen 500 Euro und 10.000 Euro.

Berufshaftpflichtversicherung Tarife Vergleichen

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Folgende Risiken werden von der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten abgedeckt:

 

1. Planungsfehler

  • Wenn einem Architekten bei der Planung eines Gebäudes ein Fehler unterläuft, z.B. eine fehlerhafte Statikberechnung oder ungenaue Baupläne, kann dies zu erheblichen Mehrkosten oder sogar Bauschäden führen.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Korrektur dieser Fehler sowie für daraus resultierende Schäden, einschließlich Nachbesserungskosten und mögliche Schadensersatzforderungen.

2. Überwachungsfehler

  • Architekten sind oft für die Bauüberwachung verantwortlich. Fehler in der Bauüberwachung, wie das Übersehen von Mängeln oder die unzureichende Kontrolle von Bauausführungen, können zu Baumängeln führen.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung deckt die Kosten für Schäden, die durch solche Überwachungsfehler entstehen, sowie eventuelle Folgeschäden.

3. Vermögensschäden

  • Architekten können auch für reine Vermögensschäden haftbar gemacht werden, z.B. wenn durch Verzögerungen oder falsche Beratung finanzielle Nachteile für den Bauherrn entstehen.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für diese Vermögensschäden auf, die durch fehlerhafte Beratung, falsche Kostenkalkulationen oder Terminverzögerungen verursacht wurden.

4. Verletzung von Urheberrechten

  • Wenn ein Architekt ohne Genehmigung geschützte Entwürfe, Pläne oder andere urheberrechtlich geschützte Werke verwendet, kann es zu Urheberrechtsstreitigkeiten kommen.
  • Die Versicherung deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten.

5. Haftung für Subunternehmer

  • Wenn der Architekt Subunternehmer wie Ingenieure oder Bauunternehmen beauftragt und diese Fehler machen, kann der Architekt ebenfalls haftbar gemacht werden.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Architekten auch in diesen Fällen, indem sie für Schäden aufkommt, die durch das Verschulden von Subunternehmern entstanden sind.

6. Vertragsstrafen

  • Architektenverträge können Vertragsstrafen vorsehen, z.B. bei verspäteter Fertigstellung von Plänen oder Bauüberwachung.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung kann in einigen Fällen auch für Vertragsstrafen aufkommen, die aufgrund von Verzögerungen oder Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen anfallen.

7. Schäden an fremden Sachen

  • Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit können Architekten unbeabsichtigt fremdes Eigentum beschädigen, z.B. durch fehlerhafte Anweisungen auf der Baustelle.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung deckt solche Sachschäden ab, einschließlich der Kosten für Reparaturen oder Ersatz.

8. Rechtsstreitigkeiten

  • Architekten können in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden, sei es durch Fehler in Verträgen oder durch andere berufliche Handlungen.
  • Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten sowie eventuelle Schadenersatzleistungen, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen.

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