Mittlerweile wird jeder fünfte Antrag auf REHA von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Dies gilt auch bei Anträgen für medizinische Vorsorgemaßnahmen. Die meisten Versicherten belassen es dann bei der Ablehnung , obwohl sich der Betroffene durchaus wehren könnte, indem er einen Widerspruch bei der GKV einlegt. Die Chancen, damit Erfolg zu haben sind höher als 50 Prozent. Wie sollte der Versicherte hier vorgehen?
- Einen formlosen Widerspruch einlegen. Hier ist das Hinzuziehen eines Juristen nicht notwendig. Es genügt ein Schreiben aufzusetzen, ohne Begründung, so bald wie möglich, damit hier die Widerspruchsfrist auch eingehalten wird. In dem Schreiben sollte zusätzlich das Gutachten der Krankenkasse, mit dem die Ablehnung des REHA Antrags begründet wurde, eingefordert werden. Dieses Schreiben der Kasse nennt sich auch „MDK“, Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
- Wenn Sie das Gutachten der Kasse erhalten haben, gehen Sie damit zu dem Arzt, der Ihnen die REHA verordnet hat. Dieser kann dann aufgrund der Einsicht in das Gutachten seine ärztlichen Argumente festigen und diese können Sie dann Ihrer Krankenkasse vorlegen.
- Sollte die Kasse weiterhin ablehnen, dann können Sie sich an den Widerspruchsausschuss der GKV wenden.
- Wenn die bis hierher eingeschlagenen Maßnahmen nicht erfolgreich waren, bliebe dann der Gerichtsweg offen, der dann Kosten verursacht, es sei denn es besteht eine Rechtsschutzversicherung.
Bei den privaten Krankenkassen ist die REHA, Teil der ärztlichen Verordnung und wird dann von der Versicherung bezahlt, wenn der dazu entsprechende Tarif vorher vertraglich abgeschlossen wurde. Einige private Versicherer bieten auch Kurbeitragshilfe- Tarife an, in denen Zuschüsse für Kuren abgedeckt sind. Für weitere Infos dazu, kontaktieren Sie uns bitte.