Mitarbeiter im Büro

Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe

Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für beratende Berufe

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Viele Entscheidungen in dieser Berufsgruppe sind finanziell folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie: Wirtschaftsprüfer, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Buchführer. Bei diesen Fachleuten vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit verbundenen Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen.

Fehlleistungen oder Fehlkalkulationen können beim Kunden oder Mandanten einen erheblichen finanziellen Verlust verursachen. Wenn dies eintritt, tritt der Schutz der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in Kraft.

 

Für wen ist die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Freiberufler gedacht, die:

  • Auskünfte erteilen, Rat gewähren
  • Dienstleistungen durchführen
  • Verträge vermitteln
  • Beurkunden erstellen
  • Gutachten schreiben
  • Gelder verwalten

und dadurch, bei fehlerhaftem Handeln,  einem Dritten gegenüber einen Vermögensschaden verursachen können.

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozessführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen

zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist, wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Das gilt für den Versicherungsnehmer und auch deren  Erfüllungsgehilfen.

Welche Schäden deckt die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten.

Wie hoch ist die Deckungssumme der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Die Deckungssummen bewegen sich in der Regel zwischen 50.000 € und 1 Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten.  Bitte fragen Sie uns diesbezüglich.

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch folgende Kosten  übernommen:

  • die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
  • die Zahlung von Entschädigungen
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

Betriebshaftpflichtversicherung für beratende Berufe

Versichert werden hier Schadensersatzansprüche Dritter, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen können. Damit gemeint sind sowohl Personen- als auch Sachschäden.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung fahrlässig oder grob fahrlässig schädigen, kann  auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Auch hier besteht Deckung von Seiten der Berufshaftpflichtversicherung.

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Experten für Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung.