Firmenrechtsschutzversicherung – Muenchen
Firmenrechtsschutzversicherung – München
Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.
Für die Mehrzahl der mittelständischen Unternehmen stellen gerichtliche Auseinandersetzungen mit Zulieferern, Mitarbeitern und ehemaligen Partnern ein existenzielles Risiko für den Fortbestand des eigenen Unternehmens dar, da hier sehr schnell exorbitant hohe Anwaltskosten anfallen. In vielen Fällen verzichten daher Unternehmen bislang auf die Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche, um finanzielle Risiken fürs Unternehmen zu vermeiden.
In welchem Fall tritt die Firmenrechtsschutzversicherung ein?
Die Firmenrechtsschutzversicherung erstattet Firmen, Betrieben, Unternehmern und Freiberuflern die Kosten, die im Rahmen eines Rechtsstreites zu gewissen Rechtsthemen, entstehen. Folgende Rechtsstreitigkeiten erhalten Versicherungsschutz:
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Fahrer-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz (jedoch nur bei bestimmten Berufen)
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Firmenrechtsschutz – was wird geleistet?
Zunächst sind in der Regel sämtliche Beratungskosten beim Anwalt und auch die Prozesskosten gedeckt. Bei einer außergerichtlichen Einigung zahlt die Versicherung ebenfalls den getätigten Aufwand. Kommen Gutachter- und Sachverständigenkosten ins Spiel, werden diese in der Regel ebenfalls von der Versicherung bezahlt.
Firmenrechtsschutz ohne Wartezeit?
Das gibt es nicht. Gerade wenn es um Streitigkeiten im Arbeitsrecht oder im Datenschutzbereich geht, müssen ca. 3 Monate Wartezeit einkalkuliert werden. Dies dient dem Versicherer als Schutz gegen Missbrauch, denn sonst könnten kurzfristige Versicherungs-Policen abgeschlossen werden, um den Prozess zu finanzieren und danach gleich wieder auszusteigen.
Firmenrechtsschutzversicherung – Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Hat der Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt, so leistet in diesem Fall die Versicherung nicht. Wenn der Versicherte der Erfüllung eines Vertrages mit einem Geschäftspartner oder Kunden nicht nachkommt, so fällt dies ebenfalls nicht unter den Schutz der Versicherung. Grundsätzlich fallen auch sämtliche Rechtsstreitigkeiten die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, ausdrücklich nicht unter den Versicherungsschutz.
Firmenrechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz
Bislang waren vertragliche Streitigkeiten aus dem gewerblichen Bereich nicht versicherbar. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen ein Vertragsrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung enthalten ist. Das ist bei Heilberufen, Landwirten und Vereinen möglich. Bei allen anderen Berufen nicht. Weitere Infos zum Vertragsrechtsschutz erhalten Sie auf unserer Landingpage.
Wenn Sie ein Unternehmen in München, einen Handwerksbetrieb führen oder einer freiberuflichen Tätigkeit in München nachgehen und eine Firmenrechtschutzversicherung benötigen, kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung. Gerade bei speziellen Fragen zu möglichen berufsspezifischen Streitigkeiten können wir Ihnen persönlich weiterhelfen.
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