Pflegeversicherung
Pflegeversicherung mit Leistungstabelle
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Über 3 Millionenpflegefälle gibt es derzeit in Deutschland und bis zum Jahr 2050 soll die Zahl der pflegebedürftigen auf 4,5 Millionen ansteigen.
Die häufigsten Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen, Demenz und Unfälle. Somit sind das Krankheiten die eine Eigenversorgung des Betroffenen nicht mehr ermöglichen. Die Unterbringung in einem Pflegeheim wird vom Arzt festgestellt und die Unterbringungskosten für ein Pflegeheim betragen mindestens 2.000,00 Euro pro Monat. Die Krankenkasse zahlt einen Anteil der Kosten aber dieser variiert, je nach festgestellter Pflegestufe.
KOSTEN BEI VOLLSTATIONÄRER PFLEGE IM PFLEGEHEIM
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
2.068.86 € |
2.487,82 € |
2.979,82 € |
3.492,82 € |
3.722,82 € |
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Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
125 € |
770 € |
1.262 € |
1.775 € |
2.005 € |
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Eigenleistung durch den Versicherten
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
1.943,86 € |
1.717,82 € |
1.717,82 € |
1.717,82 € |
1.717,82 € |
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Kostenerstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung BEI HÄUSLICHER PFLEGE DURCH EINEN PFLEGEDIENST belaufen sich bei
Pflegegrad 1 auf 0€, Pflegegrad 2:689€, Pflegegrad 3: 1.289 €, Pflegegrad 4: 1.612 € und Pflegegrad 5:1.995 €.
Meistens reichen die finanziellen Mittel zur Deckung der Kosten nicht aus. Die Rente kann die Kosten nicht decken oder eine eigene Immobilie als Finanzierungshilfe ist nicht vorhanden. So werden vom Sozialamt die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet, wenn diese ein Einkommen von über 100.000,00 € pro Jahr beziehen. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall also in jedem Fall.
Eine Pflegezusatzversicherung eignet sich demnach für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte. Es kommen folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung in Frage:
1.Das PFLEGETAGEGELDVERSICHERUNG.
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach dem jeweils bestehenden Pflegegrad.
- Die PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG.
Eine Pflegekostenversicherung verbessert die gesetzlichen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentsatz. Wie hoch diese Zusatzzahlung sein soll, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Allerdings gilt eines hier zu beachten, sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung weniger . Es gibt andere Tarife, welche die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze übernehmen. Bleibt dann immer noch eine Finanzierungslücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, also zum Beispiel durch Rechnung eines Pflegeheimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus, als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.
- PFLEGERENTENVERSICHERUNG
Bei diesem Tarif zahlt die Versicherung eine vertraglich vereinbarte Monatsrente. Diese ist unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird durch eine Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten. Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.
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