Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung für Produzenten und Händler

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Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?

Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt  den Unternehmer als auch seine Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen, die aufgrund fehlender, zugesagter Produkteigenschaften entstehen. Gestellte Schadensersatzforderungen werden geprüft. Unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt und berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert. Über den erweiterten Baustein der Produkthaftung sind neben den Personen und Sachschäden auch reine Vermögensschäden abgedeckt.

Produkthaftpflichtversicherung – Wann ist sie sinnvoll?

Diese Versicherung ist zwingend erforderlich für produzierende Firmen und Händler.
Wer Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführt oder sein eigenes Label anbringt, unterliegt als sogenannter Quasi-Hersteller der verschärften Haftung des Produkthaftungsgesetzes für Schäden aus Produktfehlern. Der Quasi-Hersteller haftet, genau wie ein echter Hersteller, im vollen Umfang.
Der Gesetzgeber verpflichtet inzwischen  jeden Verkäufer dazu, dem Käufer im Rahmen der Nacherfüllung verschuldensunabhängig die Ein- und Ausbaukosten zu ersetzen, wenn der Käufer die mangelhafte Ware in eine andere Sache eingebaut oder an einer anderen Sache angebracht hat.

Produkthaftpflichtversicherung – Was leistet sie?

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Schadensersatzansprüchen Dritter:

• dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften;
• der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten        entstehen;
• nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse;
• Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse;
• Prüf- und Sortierkosten mangelhafter Produkte;
• mangelhaft gelieferte, montierte oder gewartete Maschinen;
• Umsatzeinbußen und entgangener Gewinn.

Welche Schäden sind in der Produkhaftpflichtversicherung nicht versichert?

• Schäden, die der Hersteller oder Händler selbst erleidet;
• Erfüllungsschäden (das Schuldverhältnis wird nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, z. B. bei einem Kaufvertrag);
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt;
• Schäden an einem Produkt, das mit einem Rechtsmangel behaftet ist;
• Kosten für den Rückruf eines Produkts;
• Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen und Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.

Wo gilt die Produkthaftpflichtversicherung?

Über die  Produkthaftpflichtversicherung sind sämtliche Arbeitsstätten in Deutschland versichert. Sollten von der versicherten  Betriebsstätte Schäden im Ausland entstehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen, auch als indirekte Exporte bezeichnet.
Für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr „Liefern-Lassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden.  Auch für Betriebe, die als Zulieferer für die Auto-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen. Fragen Sie in diesem Fall unsere Fachleute von Versicherungsmakler München.

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