Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Sie haben eine beratende Tätigkeit, sind eine Fachkraft oder müssen berufliche Entscheidungen für Ihre Kunden treffen, die folgenreich sein können, vor allem in finanzieller Hinsicht.  Dann benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung kann Sie vor großen finanziellen Schäden, die Sie bei einem Kunden verursacht haben, bewahren.

 

Wann leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Zwei Fallbeispiele:

1. Nehmen wir an, Sie sind Steuerberater und versäumen eine wichtige Frist für Ihren Kunden oder Mandanten, Beispiel Steuerrückzahlung oder Steuervergünstigung. Der Kunde kann Sie auf Schadenersatz verklagen, wenn er diese Steuerrückzahlung aufgrund Ihres Versäumnisses nicht erhalten hat.

2. Sie haben als Hausverwaltung einen Wartungstermin für die Heizungsanlage versäumt. Es kommt der Winter und die Heizung im Gebäude fällt aus. Bei rechtzeitiger Wartung wäre dies nicht passiert. Sie werden auf Rückzahlung des dadurch entstandenen Schadens verklagt. In solchen Fällen könnten Sie Versicherungsschutz von der Vermögensschadenhaftpflicht bekommen.

Für welche Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert?

Für alle Berufe die im Rahmen ihrer Ausübung, ein erhebliches finanzielles Risiko mit sich bringen, wie IT Dienstleister, Finanzbeamte, Immobilienmakler, Unternehmensberater, Coaches, freiberufliche Buchhalter, Gutachter und Sachverständige, Hausverwalter, Reisebüro Kauffmann/frau,  Rechtspfleger, Auktionator,     Interim Manager, Datenschutzbeauftragte, sowie Berufstätige in Werbe und Medienagenturen.

Für welche Berufe ist der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Rechtsanwälte / Notare

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer

Versicherungsvermittler (nach § 34d GewO)

Finanzanlagenvermittler (nach § 34f GewO)

Immobiliendarlehensvermittler (nach § 34i GewO)

Vergleichsliste über Leistungen und Ausschluss in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

 

✅ Wann leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

 

Leistungsfall Beispiel
Beratungsfehler Falsche steuerliche Beratung durch Steuerberater
Fristversäumnis Anwalt versäumt Einspruchsfrist, Mandant verliert Rechtsanspruch
Planungsfehler Architekt macht Berechnungsfehler, Baukosten steigen
Falsche Auskunft oder Empfehlung IT-Berater empfiehlt fehlerhafte Softwarelösung
Vertragsverletzung aus Versehen / Fahrlässigkeit Projektmanager liefert Bericht zu spät, Kunde erleidet Umsatzverlust
Versehentliche Pflichtverletzung Datenschützer versäumt rechtzeitige DSGVO-Meldung
Reputationsschäden des Kunden durch Fehlleistung PR-Beratung führt zu Imageschaden beim Kunden
Verstoß gegen Berufspflichten (nicht vorsätzlich) Wirtschaftsprüfer übersieht Unregelmäßigkeit

❌ Wann leistet eine Verrmögensschadenhaftpflichtversicherung nicht?

 

Ausschlussgrund Beispiel
Vorsätzliche Pflichtverletzung Berater schadet dem Kunden absichtlich
Strafzahlungen, Bußgelder, Vertragsstrafen Behörde verhängt DSGVO-Bußgeld gegen Kunden
Sach- und Personenschäden IT-Berater beschädigt Kundenlaptop
Innenhaftung in Unternehmen (D&O nötig) GmbH-Geschäftsführer wird intern verklagt
Verstöße außerhalb des versicherten Tätigkeitsfelds Steuerberater berät zu Kapitalanlagen ohne Zulassung
Verletzung von Schutzrechten (nicht mitversichert) Agentur nutzt geschütztes Bild ohne Lizenz
Schäden vor Versicherungsbeginn (ohne Rückwärtsdeckung) Fehler vor Vertragsabschluss verursacht später Schaden
Verträge mit ungewöhnlich hohem Risiko (nicht deklariert) Spezialverträge, die nicht gemeldet wurden

 

Welche beruflichen Fehler werden in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert?

Rechenfehler, Beratungsfehler, falsche Auskunft, falsche Prozessführung und falsche Vertragsgestaltung.

Ebenso unterlassene Anträge, unterlassene Aufträge, Fristversäumnisse und unvollständige Auskunft.

Welcher Schaden wird durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Jeder finanzielle Schaden den eine dritte Person durch Ihre Tätigkeit erlitten hat. Personen- und Sachschäden sind nicht versichert. Ebenso wird auch die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen von Kunden bezahlt. D. h. wenn Sie zum Anwalt gehen müssen, um einen überzogenen oder unberechtigten Anspruch des Kunden abzuwehren. Es werden ebenso alle Kosten für die Schadenabwicklung, Rechtsverteidigung und die Entschädigung bezahlt.

Selbst grob fahrlässig verursachte Fehler werden von der Versicherung gedeckt. Nur bei Vorsatz liegt kein Versicherungsschutz vor.

In welchen Ländern gilt eine deutsche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Normalerweise gilt die Versicherung im deutschen Rechtsraum. Unter bestimmten Voraussetzungen deckt diese Versicherung auch Schadenfälle im europäischen Rechtsraum. Dies ist im Einzelfall mit dem Versicherungsmakler abzuklären und dies gilt auch bei Transportwegen, Überprüfung und Reparatur von Produkten.

 

 

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

 


💰 Die Beitragshöhen variieren je nach Tätigkeit, Höhe der Selbstbeteiligung und Versicherungsanbieter

Beruf/Tätigkeit Monatsbeitrag (ab) Jahresbeitrag (ab) Anmerkung
Steuerberater / Anwalt ca. 40–100 € ca. 500–1.200 € Pflichtversicherung, abhängig von Umsatz
IT-Berater / Freelancer ca. 25–60 € ca. 300–700 € oft günstiger, da geringeres Grundrisiko
Architekt / Ingenieur ca. 40–100 € ca. 500–1.200 € je nach Projektumfang und Berufshaftung
Unternehmensberater / Coach ca. 20–50 € ca. 250–600 € bei hoher Beratungstiefe eher am oberen Ende
Medien-/Werbeagentur ca. 30–70 € ca. 400–800 € wegen IP- und Wettbewerbsrisiken teurer
Finanzanlagenvermittler (§34f) ca. 50–100 € ca. 600–1.200 € Pflichtversicherung, abhängig vom Volumen

🛡️ Schadenhöhe, bis zu der geleistet wird:

Deckungssumme je Schadenfall Typisch gewählt / möglich
250.000 € Untergrenze, selten ausreichend
500.000 € – 1 Mio. € Standard für viele Freiberufler
2 – 5 Mio. € oder mehr für Berufe mit hohen Risiken (z. B. Rechtsanwälte, Berater mit Großkunden)
Jahreshöchstleistung Meist das 2- bis 3-fache der Einzelschaden-Deckung

 

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