Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für beratende Berufe und Hausverwaltungen

Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.

Sie haben eine beratende Tätigkeit, sind eine Fachkraft oder müssen berufliche Entscheidungen für Ihre Kunden treffen die folgenreich sein können, vor allem in finanzieller Hinsicht, dann benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung kann Sie vor großen finanziellen Schäden, die Sie bei einem Kunden verursacht haben, bewahren.

Nehmen wir an, Sie versäumen eine wichtige Frist für Ihren Kunden oder Mandanten, Beispiel Steuerrückzahlung oder Steuervergünstigung. Der Kunde kann Sie auf Schadenersatz verklagen. Sie haben als Hausverwaltung einen Wartungstermin für die Heizungsanlage versäumt. Es kommt der Winter und die Heizung im Gebäude fällt aus. Bei rechtzeitiger Wartung wäre dies nicht passiert. Sie werden auf Rückzahlung des dadurch entstandenen Schadens verklagt. In solchen Fällen könnten Sie Versicherungsschutz von der Vermögensschadenhaftpflicht bekommen.

Für welche Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert?

Finanzbeamte, Immobilienbüros, Unternehmensberater, Gutachter und Sachverständige, Hausverwalter, Reisebüros, Auskunfteien, Altenheime, Rechtspfleger, Auktionator, IT Unternehmen, Krankenhäuser, Bestattungsunternehmen, Vereine und Mediatoren.

Für welche Berufe ist der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Rechtsanwälte, Steuerberater und Versicherungsvermittler.

Welche Fehler werden hier versichert?

Rechenfehler, Beratungsfehler, falsche Auskunft, falsche Prozessführung und falsche Vertragsgestaltung.

Ebenso unterlassene Anträge, unterlassene Aufträge, Fristversäumnisse und unvollständige Auskunft.

Welcher Schaden wird durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Jeder finanzielle Schaden den eine dritte Person durch Ihre Tätigkeit erlitten hat. Personen- und Sachschäden sind nicht versichert. Ebenso wird auch die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen von Kunden bezahlt. D. h. wenn Sie zum Anwalt gehen müssen, um einen überzogenen oder unberechtigten Anspruch des Kunden abzuwehren. Es werden ebenso alle Kosten für die Schadenabwicklung, Rechtsverteidigung und die Entschädigung bezahlt.

Geltungsbereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Normalerweise gilt die Versicherung im deutschen Rechtsraum. Unter bestimmten Voraussetzungen deckt diese Versicherung auch Schadenfälle im europäischen Rechtsraum. Dies ist im Einzelfall mit dem Versicherungsmakler abzuklären und dies gilt auch bei Transportwegen, Überprüfung und Reparatur von Produkten.

Selbst grob fahrlässig verursachte Fehler werden von der Versicherung gedeckt. Nur bei Vorsatz liegt kein Versicherungsschutz vor.

 

 

 

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